Honorare

Als Wahlarztordination besteht kein direktes Vertragsverhältnis mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern. Das Honorar wird daher zunächst direkt bezahlt.

Abhängig vom Versicherungsträger und von der erbrachten Leistung kann anschließend eine teilweise Rückerstattung beantragt werden. Eine bestimmte Rückerstattungshöhe kann nicht garantiert werden.

Ordinationshonorare

Ausführliche Erstabklärung bei einem neuen Behandlungsanlass

45–60 Minuten
170 €

Folgeordination

20–30 Minuten
110 €

Kurzordination / Kontrolle

 10–15 Minuten
 70 €

Manualmedizinische Behandlung inklusive Untersuchung

25–35 Minuten
130 €

Säuglings-/Kinderordination mit manualmedizinischer Untersuchung und gegebenenfalls Behandlung

 30–45 Minuten
140–170 €

Infusion mit ärztlicher Betreuung je nach Aufwand 

80–120 €

Telefon-/Videokonsultation bis 20 Minuten

70–90 €

Bei Infusionen können Medikamentenkosten zusätzlich verrechnet werden, sofern diese nicht im angeführten Honorar enthalten sind.

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Ordination mit VGÜ-Untersuchung
170 €

Zu den VGÜ-Untersuchungen.

Betriebliche arbeitsmedizinische Betreuung und Begehungen gemäß ASchG

Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Jahresstundenausmaß. Die Tarife orientieren sich an den jeweils aktuellen Empfehlungstarifen der Österreichischen Ärztekammer für externe Arbeitsmediziner.

Für Unternehmen wird der konkrete Betreuungsumfang individuell vereinbart.

Rückerstattung

Nach Begleichung des Honorars kann die Honorarnote beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden.

Die tatsächliche Höhe einer möglichen Rückerstattung hängt unter anderem vom Versicherungsträger und von den erbrachten Leistungen ab und kann von der Ordination nicht garantiert werden.

Zahlung und Terminabsage

Zahlungsmöglichkeiten: Banküberweisung, Bankomat

Absageregelung: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar von 50 € zu verrechnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, da kurzfristig frei werdende Termine meist nicht mehr neu vergeben werden können.

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